Kosten
Wenn die Kosten der Psychotherapie von einer Krankenkasse übernommen werden sollen, muss eine seelische Erkrankung des Denkens, Fühlens, Erlebens oder Handelns vorliegen. Auch andere Beweggründe rechtfertigen die Psychotherapie. Das sind z.B. ein Selbsterfahrungsinteresse oder der Wunsch, persönliche Potenziale zu erkennen. Beides, wie auch die Lebens-, Ehe- oder Erziehungsberatung, zählen nicht zu den Kassenleistungen.
Praxis für Psychotherapie Wolfgang Daatsch Windscheidstr. 16 Hinterhaus, Erdgeschoß 10627 Berlin Telefon: +49-(0)30-34 70 26 90 Fax: +49-(0)30-34 70 26 91 E-Mail: psychotherapie@daatsch.de
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Zur Vereinbarung einer Sprechstunde erreichen Sie mich am Dienstag und Mittwoch zwischen 7 und 7:50 Uhr direkt unter: 0162-4533563
Wenn Sie Kontakt zu mir aufnehmen, so scheuen Sie sich nicht davor, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Nach meiner Therapiesitzung rufe ich gern zurück.
Gesetzliche Krankenversicherung
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen haben das Recht, sich mit ihrer Chipkarte direkt an einen kassenzugelassenen Psychotherapeuten zu wenden.
War ein Patient im laufenden Quartal bei einem Arzt, kann er eine Überweisung mitbringen.
Die Krankenkassen schicken den Patienten einen Bescheid über die Kostenübernahme. Darin enthalten ist die Anzahl der bewilligten Therapiestunden.
Die Kosten werden vom Psychotherapeuten über die Chipkarte abgerechnet. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Psychotherapie ausschließlich bei psychischen Erkrankungen.
Private Krankenversicherung
Die privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich voneinander. Einige übernehmen jährlich 20 bis 30 Therapiestunden und benötigen keinen Antrag. Andere halten es wie die Gesetzlichen Krankenkassen: Sie nehmen eine Einzelfallprüfung vor und entscheiden bei der Bewilligung über die Anzahl der voraussichtlich nötigen Therapiestunden.
Die Abrechnung für privat Versicherte richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Beihilfeberechtigte
Hier gilt die Beihilfeverordnung für die Psychotherapie. Einheitlich ist darin geregelt, dass die Pflicht zur Kostenübernahme für die Verfahren Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse besteht. Voraussetzung für die Bewilligung ist eine psychische Erkrankung.
Sind mehr als zehn Sitzungen Psychotherapie erforderlich, wird der Antrag vorab bei der Beihilfestelle gestellt, die eine Einzelfallprüfung einleitet. Die Privaten Krankenversicherungen schließen sich dem Bescheid der Beihilfestelle meist an. Die Abrechnung für Beihilfeberechtigte richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).